BDIP: Es braucht eine Bundesanstalt für IT und Digitalisierung

Beim Expertenforum des Bundesverbands Deutscher Internetportale (BDIP) diskutierten Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Wirtschaft im Roten Rathaus in Berlin, was die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Onlineportale von Städten und Gemeinden bedeutet.

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, hatte der Bund Anfang Juni per Grundgesetzänderung die Weichen gestellt, um einen einheitlichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung aufzubauen.
Innerhalb der kommenden 5 Jahre sollen alle relevanten Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online über den so genannten Portalverbund, ein einheitliches Bürgerportal, erreichbar sein. Die Betreiber von Stadtportalen und kommunalen Onlinediensten sehen mit dieser Vereinheitlichung regionale, an spezifische Bedürfnisse angepasste Angebote gefährdet.
Zentrales Thema beim 23. Expertenforum des BDIP war deshalb die Frage, welchen Herausforderungen sich die kommunalen Portale stellen müssen.

Nach der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden des BDIP, Henning Sklorz, vom Stadtportal bremen.de referierte die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik in der Berliner Senatsverwaltung, Sabine Smentek zum Stand des eGovernment in Berlin und verwies vor allem auf die in letzter Zeit errungenen Erfolge, wie die Service-App, den einheitlichen Ansprechpartner oder die Online-Terminvereinbarung. Der IT Planungsrat (IT-PLR), in dem Frau Smentek Mitglied ist, habe sich als ein gutes Gremium zur Erörterung der IT in Deutschland erwiesen und sei vor allem derzeit beim Onlinezugangserleichterungsgesetz besonders wichtig. Denn hier müssen sich Bund, Länder und Kommunen bezüglich der Operationalisierung ernsthaft ins Benehmen setzen. Die über sechs Millionen Zugriffe auf das Berliner Stadtportal sah die Staatssekretärin nicht in Gefahr. Berlin.de werde nach wie vor für die Bürgerinnen und Bürger der wichtigste Einstieg zu Berliner Verwaltungsdienstleistungen bleiben. Den Portalverbund schätzte Frau Smentek daher pragmatisch ein und sieht in dem Single-Sign-on einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu mehr Services für Bürger und Unternehmen aber auch eine Erleichterung der Administrationsarbeit für die Beschäftigten in der Verwaltung selbst.

Für die kommunalen Spitzenverbände sprachen Franz-Reinhard Habbel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie Frau Dr. Ariane Berger vom deutschen Landkreistag (DLT). Franz-Reinhard Habbel stellte den einheitlichen Portalverbund als wichtiges Instrument für das Überwinden föderaler Grenzen dar und als wichtigen Schritt für die Digitalisierung in Deutschland. Deutschland sei beim E-Government noch immer ein Entwicklungsland, zitierte er Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Festhalten an der eigenen Homepage sei mittelfristig überflüssig, so Habbels These. „Chatbots“ besäßen das Potential, den Portalverbund überflüssig zu machen. Er kritisierte, dass die Verwaltung nicht genügend darauf abstelle, die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus zu nehmen. Hier sei ein Kulturwandel zwingend erforderlich. Dass die Bundesregierung die Umstellungskosten auf den Portalverbund in Milliardenhöhe tragen werde, sei dagegen eine große Chance.

Zurückhaltend erfolgte die Einschätzung von Frau Dr. Ariane Berger, die die Position des Deutschen Landkreistag darstellte. Der im Onlinezugangsverbesserungsgesetz enthaltene Begriff der „IT Komponenten“ berge viel Raum für Gestaltungsfreiheit. Daher sei es sehr wichtig, diesen Raum im Benehmen mit allen Instanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu gestalten. Die Kommunen dürften dabei im Rahmen des einheitlichen Portalverbunds nicht zum Backoffice der Bundesverwaltung werden, sondern seien als Partner auf Augenhöhe zu betrachten. Gerade, da die Kommunen die Hoheit über die Fachverfahren haben, müssten diese frühzeitig eingebunden werden, um Innovationen voranzutreiben. Die Nutzer werden nach Einschätzung von Frau Dr. Berger auch in Zukunft nach ihren Anliegen googeln, daher sei es für sie eher zweitrangig, welche Verwaltungsinstanz letztlich Anbieter des Bürgerservices sei. Trotzdem hätten der Portalverbund bzw. die damit verbundenen Prozesse in der Tat das Potential, wirkliche Erneuerer der Verwaltung zu sein.

Die zwischengeschalteten Diskussionsforen wurden von den BDIP-Vorstandsmitgliedern George Wyrwoll und Rainer Appelt moderiert. Im Austausch der Teilnehmer des Expertenforums mit den Referenten wurde vielfach angemerkt, dass einheitliche Bundesstandards nicht mit der Verwaltungskultur und den organisatorischen Prozessen in den Kommunen kollidieren dürften. Zudem wurden Monopolstrukturen befürchtet, die sich als Hemmnis für bürgernahe Innovation erweisen könnten. Begrüßt wurde dagegen ein fairer Wettbewerb um die besten Fachverfahren und Lösungen.

Ernst Bürger, stellvertretender Abteilungsleiter für Verwaltungsmodernisierung im Bundesministerium des Inneren, erwartet, dass der so genannte Portalverbund die größte Digitalisierungswelle im Bereich der Verwaltungskooperation auslösen werde. In seiner Präsentation mit dem Titel „Der Portalverbund macht Deutschland zukunftssicher“ unterstrich Bürger, dass der Portalverbund technisch nicht etwas total Neues sei, und auch nicht als Zentralisierungsbemühen des Bundes gesehen werden dürfe. Der Portalverbund sei vielmehr ein Partnerschaftsverbund. Mit nur drei Klicks sollen die Bürgerinnen und Bürger einen Einstieg in Verwaltungsleistungen erhalten. Dazu werde der Bund im Spätsommer 2017 bereits Dienstleistungen des Bundes in einem Serviceportal anbieten. Es gelte, Deutschland in fünf Jahren im europäischen Vergleich digital auch im Bereich der Verwaltung nach vorne zu bringen. Dass die kommunalen Spitzenverbände im IT-Planungsrat bislang ohne direkte Stimme vertreten seien, sollte geändert werden. Der Portalverbund sei nicht als Zentralisierungsvorhaben oder Marktverdrängungssystem der Fachverfahren konzipiert, so Bürger. Der IT-Planungsrat werde einen Kriterienkatalog der Interoperabilität für Fachverfahren erstellen, so dass etablierte und gute Fachverfahren auch in Zukunft weiter genutzt werden können.

Der BDIP fordert in diesem Zusammenhang eine „kommunale Bundesanstalt für IT und Digitalisierung“ als nationale Koordinierungsstelle für die eGovernment-Aktivitäten. Die einzelnen Agenden von Bund, Ländern und Kommunen müssten besser verzahnt werden, so das Fazit des BDIP. So sei beispielsweise das Elterngeld-Projekt nicht in den Portalverbund eingebunden und unterstütze auch keine Servicekonten. Damit würden aus einem einheitlichen Portalverbund wieder Insellösungen, warnt der BDIP.

Einen Blick in die kommunale Anwendungspraxis ermöglichten Dietmar Weichler von der Stadt Halle (Saale) und Frau Elke Brendgen vom IT-Dienstleister IT Consult, einer 100%igen Tochter der Stadtwerke Halle, die die Strategie hinter dem Serviceportal der Stadt Halle vorstellten. Nach einem Vergleich verschiedener Modelle und Ansätze entscheid man sich in Halle für eine so genannte Datendrehscheibe als favorisierte Lösung. Problemlos ließen sich beispielsweise verschiedene Komponenten für ePayment und Authentifizierung einbinden. Dagegen verlaufe die Realisierung des Servicekontos aufwändiger. Hierzu sind globale Zertifikate erforderlich, um Daten auslesen und bearbeiten zu können. Bemängelt wurde in diesem Zusammengang, dass die eID Funktion des neuen Personalausweises weiterhin von viel zu wenigen Bürgern freigeschaltet sei, was die Identifikation bei Servicekonten und Verwaltungsdienstleistungen erschwere.

Frank Jorga, von der FJD AG, stellte als Formularsoftwareanbieter das FIM Projekt in Niedersachsen vor. FIM war bis zum 31. Dezember 2016 ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates (IT-PLR), das u.a. durch das Bundesministerium des Innern geleitet wurde und ist seit dem 1. Januar 2017 nun eine eigene Anwendung des IT-Planungsrates. Die FJD unterstützt das Projekt FIM “Föderales Informationsmanagement“ in Niedersachsen mit dem Ziel, einheitliche Informationen zu Verwaltungsverfahren und -leistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg zu schaffen und beispielsweise den Leistungskatalog (LeiKa) der öffentlichen Verwaltung verschiedenen Akteuren gleichberechtigt zugänglich zu machen. Das sei nicht zuvörderst eine Technikdebatte, so Jorga, sondern eine Frage der Gestaltung moderner Arbeitsprozesse.

Hieran knüpfte auch Carsten Brumme, Leiter des Kompetenzteams für das Projekt “i-Kfz” Brandenburg vom Straßenverkehrsamt des Landkreis Dahme-Spreewald an. Mit i-Kfz soll eine zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung in Brandenburg realisiert werden. Bislang werde mit der Außerbetriebsetzung von KFZ nur eine kleine Gruppe erreicht, da die Bürger statistisch gesehen nur alle 5 Jahre zur Zulassungsstelle kommen. Allerdings sei auch i-Kfz ein konsequenter Schritt, Fachverfahren zu digitalisieren. In Zukunft werde es für die Bürgerinnen und Bürger ganz normal sein, auch diese Verwaltungsvorgänge online erledigen zu können, so Brumme.

Aus Sicht des BDIP zeigte sich auch in den Beiträgen beim Expertenforum wieder sehr eindrucksvoll, dass einige Kommunen bei der Digitalisierung von Bürgerservices in bestimmten Fachbereichen schon sehr erfolgreich sind. Dabei gelte es, die Vielfalt von Angeboten zu bewahren. Erfolgreiche Best-Practices müssten besser als bisher ausgetauscht werden, damit sie auch anderswo realisiert werden können. Die Digitalisierung könne die Divergenzen zwischen Metropolen und dem ländlichen Räumen verringern. Dieses Zukunftspotential müsse aus Sicht des BDIP konsequent genutzt werden.
Mit seinem Kaminabend-Veranstaltungsformat plant der BDIP im November daher noch einmal thematisch an den Portalverbund anzuknüpfen.

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